Die öffentliche Bestellung und Vereidigung

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Ein Sachverständiger wird öffentlich für ein Fachgebiet bestellt, wenn er sowohl seine persönliche Eignung als auch die besonderen Fachkenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nachgewiesen hat, die ihn in die Lage versetzen sachgerechte gutachterliche Leistungen zu erbringen.

Öffentlich bestellte und vereidigte (öbv) Sachverständige bekommen eine Bestellungsurkunde, einen Ausweis und einen Rundstempel ausgehändigt.

Die öffentliche Bestellung erfolgt, um Gerichten, Behörden, Versicherungen und Privatpersonen Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere persönliche und fachliche Eignung geprüft und nachgewiesen ist.

Aufgaben:

  • Gutachten
    – Gerichtsgutachten und Gutachten für Versicherungen, Behörden, Privatpersonen zu allen Fragen rund ums Pferd
  • Beratung
  • Feststellungen/ Dokumentation
    – Beschaffenheitsdokumentation in Zusammenhang mit dem Pferdekauf
    – Mangelfeststellung
    – Feststellung und Dokumentation von Verhaltensauffälligkeiten
    – Überprüfung von Reitböden, Einzäunungen, Stallanlagen, Reithallen nach Unfällen
    – Feststellungen/Überprüfungen nach Verkehrsunfällen durch Pferde
    – Überprüfung von Pferdehaltungen, Untersuchung von Pferden (Tierschutz)
    – Pferdeschutz im Pferdesport
  • Unfallursachen- und Unfallhergangsermittlung
    – Reitunfälle, Weideunfälle, Verkehrsunfälle, etc.