Gutachten

Gutachten werden bundesweit zu allen Themen rund ums Pferd erstellt.

Dabei ist die Verbindung veterinärfachlicher mit hippologischer Expertise ein besonderer Vorteil.

Hinzu tritt jahrzehntelange Erfahrung in der Zucht und Haltung, im Pferdesport und im Pferdegeschäft.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
  

Durch Gerichte werden grundsätzlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.

Öffentlich bestellt wird ein Sachverständiger, wenn er sowohl seine persönliche Eignung als auch die besonderen Fachkenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nachgewiesen hat, die ihn in die Lage versetzen, sachgerechte gutachterliche Leistungen zu erbringen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gilt bundesweit und erfolgt, um Gerichten, Behörden und Privatpersonen geprüfte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

Nach § 410 ZPO wird der Sachverständige vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe.

Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt, so genügt die Berufung auf den geleisteten Eid; sie kann auch in einem schriftlichen Gutachten erklärt werden.

Öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.v) Sachverständige bekommen eine Bestellungsurkunde, einen Ausweis und einen Rundstempel ausgehändigt.

Wertgutachten​

Bei der Wertermittlung von Pferden sind verschiedenen Bewertungsansätze möglich.

Das Standardverfahren ist die Ermittlung des Vergleichswertes, auch Verkehrswert oder Marktwert.

Dabei wird der Preis geschätzt, der zu dem Stichtag auf den sich die Bewertung bezieht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen (gewesen) wäre.

Nach Schadensfällen geht es dabei i.d.R. um den Preis, zu dem ein Pferd ähnlicher Qualität wiederbeschafft werden kann.

In begründeten Einzelfällen können andere Wertermittlungsmethoden zur Anwendung kommen, so das Sachwert – oder das Ertragswertverfahren.

Themenbereiche Wertgutachten:

  • Sorgfaltswidriger Beritt (Bereiterhaftung)
  • tierärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsfehler (tierärztliche Haftung)
  • Verletzungsfolgen nach Unfällen
  • Fütterungsschäden

Fotos: Lafrentz

Sachmangelhaftung nach Pferdekauf  

  • Rittigkeitsmängel
  • gesundheitliche Mängel

Vermögensübertragungen, Auseinandersetzungen

  • Kauf, Pacht, Leasing
  • Gründung, Umwandlung , Auflösung von Gesellschaften
  • Aufdeckung stiller Reserven, Betriebsaufgabe
  • Erb-und Eheauseinandersetzung

Öffentliche Versteigerung/freihändiger Verkauf

  • Tierschutz
  • Pfändung
  • Zwangsversteigerung

Hippologische Gutachten

Hippologische Gutachten im weiteren Sinne werden bundesweit
im Auftrag von Gerichten, Versicherungen, Behörden und Privatpersonen erstellt.

   

Fotos: Schröder

Dabei geht es häufig um Unfälle, Haltung und Verhalten, sowie Tierschutz.

Themenbereiche hippologische Gutachten:

  • Unfallursachen, Unfallhergang
  • Feststellungen zum Verschulden oder Mitverschulden
  • Pferdesport und Pferdeausbildung
  • Pferdehaltung
  • Pferdezucht
  • Pferdeverhalten
  • Tierschutz

Haftungsgutachten

Haftungsgutachten werden nach Schadensfällen zur Beurteilung von Schadenshergängen, Ursachen und Verschulden erstellt.

Je nach Sachverhalt geht es dabei um

  1. die Frage der Kausalität, d.h. wer hat wodurch den Schaden verursacht.
  2. bei der verschuldensabhängigen Haftung um die Schuldhaftigkeit des Verursachens, d.h. war eine Sorgfaltswidrigkeit ursächlich für den entstandenen Schaden.
  3. die Art und die Höhe des Schadens
Haftungsgutachten

Themenbereiche Haftungsgutachten:

  • Unfallschäden, Unfallursachen, Unfallhergang
  • Haftungsquoten
  • Reitunfälle
  • Haftung des Reitlehrers, des Bereiters
  • Tierärztliche Haftung, Diagnose- und/oder Behandlungsfehler
  • Haftung des Hufschmiedes
  • Weideunfälle
  • Haftung bei Schäden im Pensionsstall
  • Fütterungsschäden
  • Haftung nach Verkehrsunfällen mit Pferden

Veterinärfachliche Gutachten

Veterinärfachliche Fragestellungen stehen nicht nur bei Schadensfällen nach tierärztlicher Behandlung im Vordergrund.

Auch in Zusammenhang mit dem Pferdekauf sind veterinärfachliche Fragestellungen oft relevant.

So mit Blick auf die Kaufuntersuchung oder aber auf gesundheitliche Mängel und ihre Auswirkungen.
Auch die Frage der Rückdatierungsmöglichkeit auf den Übergabezeitpunkt ist oft von Bedeutung.

Ein weiterer Komplex sind Unfallfolgen.

Pferdekauf 
Fotos: privat, Prohn, privat

Themenbereiche veterinärfachliche Gutachten:

  • Pferdekauf, Kaufuntersuchung, gesundheitliche Mängel
  • Unfallfolgen
  • tierärztliche Haftung
  • Zweitmeinung

    Gegengutachten und Prozessbegleitung

    Ungünstiger Prozessverlauf, nachteiliges Gerichtsgutachten ?

    Rufen Sie mich gerne an.

    Nach einer ersten Prüfung kann ich Ihnen erläutern, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.

    Nutzen Sie die Vorteile sachverständiger Unterstützung:

    Bereits vor dem Beweisbeschluss kann sachverständige Unterstützung vorteilhaft sein und zwar bei der Auswahl und Formulierung der Beweisangebote. Im selbständigen Beweissicherungsverfahren ist die Formulierung der Beweisfragen entscheidend. Ungeschickte Formulierungen können Sie in die Sackgasse führen und sind durch sachverständige Beratung vermeidbar.

    Bei Vorliegen eines für Sie nachteiligen Gerichtsgutachtens hilft mitunter bereits eine sachverständige Prüfung, oft ein Plausibilitäts- oder ein Gegengutachten weiter.

    Die kritische Befragung des Gerichtssachverständigen zum Termin ist ohne sachverständige Beratung, insbesondere bei spezielleren, wie z.B.  veterinärfachlichen Beweisthemen aber auch bei Themen der Bereiterhaftung wenig aussichtsreich.

    Auch wenn der Prozess verfahren scheint – lassen Sie sich nicht entmutigen!

    Themenbereiche:

    • sachverständige Prozessbegleitung
    • Plausibilitätsgutachten
    • gutachterliche Stellungnahmen
    • Gegengutachten
    • kritische Befragung des Gerichtssachverständigen zum Termin
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