Veterinärämter sind Auftraggeber für Gutachten in Zusammenhang mit verwahrlosten Pferden.
Die Gründe für derartige Verwahrlosung sind unterschiedlich.
Oft sind die Eigentümer finanziell überfordert. Gelegentlich mit psychopathologischem Hintergrund.
In manchen Fällen sind Eigentümer aber auch infolge Krankheit oder Inhaftierung einfach nicht mehr in der Lage , sich um ihre Pferde zu kümmern.
Es erfolgt eine vorläufige Wegnahme. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden die Pferde verkauft. Freihändig oder über eine Versteigerung.
Dazu braucht es i.d.R. ein Wertgutachten.