In Gerichtsgutachten geht es oft um Haftungsfragen.
In vorliegendem Fall ging es um eine akute Lahmheit nach mehrfacher Hufbearbeitung durch eine zertifizierte Huftechnikerin.
Das Pferd war nach der letzten Behandlung hochgradig lahm.
Es lagen zudem chronisch-entzündliche Veränderungen der digitalen Beugesehnen an einer Hintergliedmaße vor, einhergehend mit einer Kontraktur. Das Pferd konnte sich nur noch mit der Hufspitze abstützen.
Die alte Stute litt zudem an einem Cushing-Syndrom (PPID).
Waren die Hufbehandlungen fachwidrig ?
Frage des zuständigen Landgerichts war, ob es sich bei den Hufbehandlungen um eine grob fachwidrige Bearbeitung der Hufe handelte.
War die vorliegende Kontraktur der Beugesehnen eine Folge der extremen Kürzung der Trachten durch die beklagte Hufpflegerin ?
Waren die eingeklagten Behandlungskosten zur Behandlung durch die Beklagte verursachter Gesundheitsschäden erforderlich?
Wodurch entsteht eine Sehnenentzündung ?
Unter einer Tendinitis (Sehnenentzündung) ist eine primär entzündliche Reaktion der Sehne auf eine Läsion zu verstehen, typischerweise ausgelöst durch Mikrotraumen im Sinne der Zerreißung feinster Fibrillen oder Sehnenfasern infolge Überlastung, im Extremfall bis hin zur Sehnenruptur.
Sehnenentzündungen sind bei Pferden im Bereich der digitalen Beugesehnen von besonderer Bedeutung. Entzündungen und Rupturen der digitalen Strecksehne sind hingegen selten und i.d.R. unproblematisch.
Vorliegend ging es um Sehnenveränderungen im Bereich der digitalen Beugesehen einer Hintergliedmaße.
Ursache ist stets die Diskrepanz zwischen Belastung und Belastbarkeit
Entscheidend für Auftreten und Ausmaß einer Sehnenläsion ist stets die Diskrepanz zwischen Belastung auf der einen und Belastbarkeit auf der anderen Seite.
Die Belastbarkeit einer Sehne wird z.B. durch Muskelermüdung erheblich gemindert. Die Sehne verliert infolgedessen die erforderliche Grundspannung (Modell des Abschleppseils).
Aus diesem Grunde treten Sehnenentzündungen bei überfordernder Trainingsbelastung insbesondere junger, noch wenig gearbeiteter Pferde auf.
Auch chronisch degenerativ veränderte Sehnen sind vermindert belastbar und können bei übermäßiger Belastung bis hin zum sog. Niederbrechen (Beugesehnenruptur) traumatisiert werden.
Eine plötzliche Überlastung kann auch durch ungünstige Bodenverhältnisse, wie zu tiefer, rutschiger oder unebener Boden entstehen. Es kommt zu Fibrillen-, Faser-. im Extremfall zur Sehnenruptur.
Bei chronischem Verlauf einer Sehnenentzündung steht nicht mehr die klassische Entzündungssymptomatik, sondern eine degenerative Matrixveränderung im Vordergrund- die Tendinose.
In der Praxis liegen bei chronischen Verläufen regelmäßig Mischbilder aus Entzündung, Degeneration und narbengewebiger Reparatur, auch Kontraktur vor.
Es kann zu drehrunden Verdickungen kommen und sich ein sog. Bogen ausbilden.
Nur eine funktionelle, keine anatomische Ausheilung möglich
Sehnengewebe ist ein sog. bradytrophes Gewebe, d.h. gering durchblutet, zellarm, mit niedrigem Grundumsatz, Kollagen- und Matrixturnover.
Sehnenverletzungen können beim adulten Tier funktionell ausheilen, nicht jedoch anatomisch.
Dabei kommt es zur Bildung eines bindegewebigen Ersatzgewebes, das sich unter optimalen Heilungsbedingungen, insbesondere adäquater Belastung sehnenähnlich umbilden und funktionell ähnlich belastbar werden kann, wie das originäre Sehnengewebe.
Die funktionelle Heilung steht daher im Focus der therapeutischen Bemühungen.
Das sich im Heilungsverlauf bildende Narbengewebe bleibt zunächst vermindert belastbar und ist daher besonders vulnerabel bei erneuter Überlastung.
Chronifizierung und Degeneration- Tendinose
Bei unvollständiger Ausheilung kommt es zu fortgesetzter Verletzung und damit zur Chronifizierung mit persistierender Faserdesorganisation, relativer Zunahme von narbigem Reparaturgewebe mit verminderter Elastizität und Energiespeicherfähigkeit.
Neben chronisch entzündlichen treten degenerative Veränderungen des Gewebes in den Vordergrund – die Tendinose.
Es kommt zu Verklebungen, Verwachsungen, Fibrosierungen, chronischer Verdickung und Kontraktur. Die Kontraktur ist besonders problematisch, da sie zur Verkürzung der betroffenen Sehne führt, die infolgedessen noch verletzungsanfälliger wird.
Therapie und Orthopädie bei Sehnenentzündungen
Im Vordergrund steht zunächst das Abklingen der akut-entzündlichen Symptomatik, danach die Förderung der Durchblutung und der Heilung.
Die Belastungssteuerung ist dabei der entscheidende aber auch am schwierigsten zu managende Wirkfaktor, denn eine längere Ruhigstellung der Pferde in der Box führt zur Ausbildung von kaum belastbarem, verkürztem Narbengewebe.
Zudem führt der „Aufstau“ des natürlichen Bewegungsdranges geradezu zwangsläufig zu kaum vermeidbaren Übermutsreaktionen, die mit hohem Rezidivrisiko behaftet sind.
Für eine funktionelle Heilung optimal hingegen ist die physiologische Bewegungsart der Pferde, nämlich viel Bewegung bei wenig Belastung, z.B. Weidegang.
Ein orthopädischer Beschlag mit Höherstellung der Trachten entlastet zwar die Beugesehnen; die Langzeitfolgen sind jedoch kritisch zu würdigen.
Denn durch Fibrosierung und Narbenkontraktur einerseits, adaptive Längenänderung und dauerhafte Immobilisation ohne adäquate Dehn-/Belastungsreize, kann es zu einer persistierender Beugehaltung und verminderter Streckfähigkeit, zur Veränderung der Gliedmaßenstatik, Belastung der Hufspitze und Entlastung der Trachtenregion, kompensatorischer Mehrbelastung benachbarter Strukturen (Gelenke, Fesselträgerapparat) und Veränderung der Hufmechanik kommen.
Risiko Sehnenkontraktur
Die langfristigen Risiken bei Daueranwendung einer entlastenden Höherstellung bestehen in der Progression der Sehnenverkürzung.
Infolge fehlender Dehnungsreize bildet sich qualitativ minderwertiges Ersatzgewebe, die Narbenkontraktur führt zu funktioneller Abhängigkeit vom entlastenden Beschlag, Hufstellung, Hufform und Statik verändern sich pathologisch. Der Hufmechanismus wird eingeschränkt.
Es kommt zu fortschreitender Sehnenkontraktur.
Bei bestehender Kontraktur ist der entlastende orthopädische Beschlag jedoch unerlässlich, um eine Retraumatisierung des geschädigten Sehnengewebes zu vermeiden. Die Verkürzung wird zugleich perpetuiert, sie ist unheilbar.
Das Cushing-Syndrom (PPID) und seine Auswirkungen auf Haut, Haarkleid und Hufhornsubstanz
Das sogenannte Cushing-Syndrom des Pferdes, fachlich als Pituitary Pars Intermedia Dysfunction (PPID) bezeichnet, ist eine neurodegenerative Erkrankung der Hypophyse.
Sie tritt vor allem bei älteren Pferden auf und ist durch eine gestörte hormonelle Regulation gekennzeichnet, insbesondere durch eine vermehrte Ausschüttung bestimmter Hormone, darunter ACTH.
Diese hormonellen Veränderungen führen zu weitreichenden Stoffwechselstörungen. Die vermehrte Synthese und Ausschüttung von Glukokorticoiden hemmt die Proliferation mesenchymaler Gewebe mit weitreichenden Folgen für Immunsystem, Wundheilung, Haut, Haarkleid, Hufwachstum, Hornqualität etc.
Typische klinische Erscheinungen bei PPID sind:
- verzögerter oder unvollständiger Fellwechsel
- Ausbildung eines langen, oft lockigen Haarkleids
- verminderte Hautelastizität
- dünne, empfindliche Haut
- verminderte Hufhornqualität
- vermindertes Hornwachstum
- erhöhte Infektanfälligkeit und verzögerte Wundheilung
Ursächlich hierfür ist eine Hemmung mesenchymaler Gewebereaktionen infolge der hormonellen Dysbalance, was u.a. eine gestörte Proteinsynthese und Geweberegeneration, sowie eine verminderte Immunabwehr zur Folge hat.
Auswirkungen auf Hufwachstum und Hufhornqualität
Die Qualität des Hufhorns hängt wesentlich von einer intakten Durchblutung und Nährstoffversorgung ab, die beim Cushing-Syndrom beeinträchtigt ist.
Die Stoffwechselstörung führt zu einer Minderversorgung der Lederhaut. Dadurch wird die Qualität und Intensität der Hornbildung beeinträchtigt. Gleichzeitig ist die Durchblutung des Hufes häufig gestört, was degenerative Veränderungen begünstigt.
Ein wesentlicher Aspekt ist auch die deutlich erhöhte Reheanfälligkeit.
Die hormonelle Fehlregulation begünstigt vaskuläre Störungen und entzündliche Prozesse in der Huflederhaut.
Subklinische oder chronische Verläufe einer Hufrehe sind bei PPID-Patienten häufig und können die Hornstruktur dauerhaft schädigen.
Die Beklagte hatte die Hufe des klägerischen Pferdes unter Verletzung der Standards einer Huftechnikerin behandelt/ zurückgeschnitten. Damit war eine Haftung dem Grunde nach gegeben.
Angesichts der Hufform und der Zehenspitzenfußung des linken Hinterhufes, wäre es unbedingt Sache der beklagten Huftechnikerin gewesen, zu erkennen und darüber aufzuklären, dass ein orthopädischer Beschlag mit Trachtenerhöhung dringend erforderlich war und die Trachten keinesfalls gekürzt werden durften.
Auszuschließen war jedoch, dass die Beklagte die chronisch entzündlich-degenerativen Veränderungen des Beugesehnenpakets hinten links, einschließlich der Sehnenkontraktur durch ihre Hufbehandlungen verursacht hatte.
Die Kontraktur der digitalen Beugesehnen lag bereits bei Übernahme des, durch die Klägerin gekauften Pferdes vor.
Die Problematik (zu wenig Hornsubstanz, keine Belastung des Trachtenbereichs und Abstützen auf der Hufspitze) bestand bei der Stute bereits vor den Behandlungen durch die Beklagte.
Infolge des Cushing-Syndroms war das Hufhorn besonders brüchig, anfällig und langsam wachsend.
Dringend geboten wäre gewesen, über einen orthopädischen Beschlag die Trachten höher zu stellen, um dem Pferd durch Entlastung des verkürzten Beugesehnenbereiches ein Auffußen überhaupt zu ermöglichen.
Stattdessen hatte die Hufpflegerin jedoch nicht nur das Kürzen der Trachten fortgesetzt, sondern schließlich sogar noch den Beschlag abgenommen, was vorhersehbar zur Folge haben musste, dass die Stute in der Stützbeinphase nur noch mit der Hufspitze auffußen konnte und das ohnehin marode Hufhorn der chronisch kranken Stute übermäßigen Abrieb ausgesetzt war.
Absehbare Folge war eine akute Huflederhautentzündung.
Die Stute konnte kaum noch auftreten. Die Haftung war insoweit dem Grunde nach gegeben.
Ein adäquater orthopädischer Beschlag mit Höherstellung der Trachte war unbedingt erforderlich. Auf keinen Fall hätten die Trachten gekürzt werden dürfen.
War die Sehnenentzündung und Sehnenkontraktur eine Folge der Hufbearbeitung durch die Hufpflegerin ?
Die Sehnenverkürzung (narbige Kontraktur der chronisch veränderten digitalen Beugesehnen) beruhte nicht auf der unfachmännischen Behandlung durch die Beklagte, sondern war eine Folge seit langem bestehender, chronisch entzündlicher Veränderungen im Bereich der digitalen Beugesehnen. Die Sehnenverkürzung ist als solche unheilbar. Hierfür haftete die Hufpflegerin nicht.
Die bestehende hochgradige Lahmheit/ Klammheit hatte ihre Ursache in einer akuten, aseptischen Huflederhautentzündung, verursacht durch den starken Substanzverlust des, auch infolge des Cushing- Syndroms minderwertigen Hufhorns.
Die sensible Lederhaut war infolgedessen ungeschützt.
Waren die tierärztlichen Behandlungskosten überwiegend durch die unfachmännische Hufbehandlung verursacht? Inwieweit haftete die Hufpflegerin auch der Höhe nach?
Die eingeklagten Behandlungskosten waren überwiegend nicht durch die Hufpflegerin verursacht.
Infolge der fachwidrigen Hufbearbeitung war eine akute Huflederhautentzündung entstanden.
Zur Behandlung waren Hufverbände mit Erhöhung der Trachten erforderlich. Danach lief die Stute bereits wesentlich besser.
Der orthopädische Beschlag mit dauerhafter Höherstellung der Trachten war und blieb auf Grund der Beugesehnenkontraktur ohnehin erforderlich.
Chiropraktische Behandlungen waren nicht erforderlich, die Kosten jedenfalls nicht durch die Hufpflegerin verursacht. Sie haftete insoweit nicht.
