Tierärztliche Haftung beim Pferd – wann lohnt sich ein Sachverständigengutachten?

Veröffentlicht von Antje Rahn am

Tierärztliche Haftung beim Pferd – wann lohnt sich ein Sachverständigengutachten?

Tierärztliche Behandlungen beim Pferd sind regelmäßig mit erheblichen wirtschaftlichen und emotionalen Erwartungen verbunden. Kommt es im Anschluss an eine Behandlung oder auch nach einer Kaufuntersuchung zu Problemen, stellt sich häufig die Frage, ob ein tierärztlicher Fehler vorliegt und der Tierarzt haftbar ist.

Während nach dem missglückten Pferdekauf oft die Sachmangelthematik und die Kaufuntersuchungsbefunde im Vordergrund stehen, geht es bei den tierärztlichen Behandlungsfehlern um zu Grunde liegende Diagnosefehler, unnütze oder überhöhte Behandlungskosten, den ausgebliebenen Behandlungserfolg, die Verschlechterung des Zustandes und Wertminderung, schlimmstenfalls um den Tod des behandelten Pferdes und den Vermögensschaden.

➡️ Eine Einordnung zur Thema Sachmangel beim Pferdekauf finden Sie im Beitrag:
„Mangel beim Pferdekauf – wann lohnt sich ein Sachverständigengutachten?“

In jeder Konstellationen gilt:

Eine rechtliche Bewertung zur Haftung eines Tierarztes ist ohne sachgerecht dargestellte veterinärfachliche Grundlage nicht möglich.

➡️ Vertiefend zur tierärztlichen Haftung:

Fellmer, Brandt, Rahn (2001): Tierärztliches Haftungsrecht, Veterinär Verlag, Hipstedt 

Wann haftet der Tierarzt?

Nicht jeder tierärztliche Fehler begründet eine Haftung des Tierarztes. Niemand ist unfehlbar.

Voraussetzung für die Haftung des Tierarztes ist

1. eine konkrete Sorgfaltspflichtverletzung und

2. die Kausalität dieser Sorgfaltswidrigkeit für den eingetretenen Schaden.  

Was sind tierärztliche Sorgfaltspflichten ?

Entscheidend ist , ob ein  ggf. vorliegender tierärztlicher Fehler tatsächlich auf eine Sorgfaltswidrigkeit des Tierarztes zurückzuführen ist. D.h. ob der Tierarzt eine ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt, nämlich gegen geltenden fachlichen Standard verstoßen hat.

Zentrale Prüfungsfrage ist daher:
Wurde die Befundung, Diagnostik und/oder Behandlung nach den anerkannten Regeln der „tierärztlichen Kunst“ durchgeführt?

Schadensersatzansprüche gegen Tierärzte stehen oft in Zusammenhang mit “Eingriffen“.

Was bezeichnet man als Eingriff ?

Darunter versteht man alles, was nicht zur Beratung, Adspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation und Verabreichung von Medikamenten gehört.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht bei Eingriffen setzt dreierlei voraus:

1. Die Einwilligung (nach vorangegangener Aufklärung) des Tierbesitzers muss vorliegen.

2. Der Eingriff muss indiziert sein.

Ein Eingriff ist zweifelsfrei indiziert, wenn das im Erfolg sicherste und dabei ungefährlichste Mittel gewählt wird, um die Gesundheit des Patienten zu erhalten, die Krankheit zu diagnostizieren, zu therapieren, usw..

3. Der Eingriff muss kunstgerecht, lege artis, d.h. nach den anerkannten Regeln der veterinärmedizinischen Lehre und Praxis, mit der Sorgfalt durchgeführt werden, wie sie von einem gewissenhaften, ordentlichen Durchschnittstierarzt zu erwarten ist.

Diesen Erwartungen genügt der Tierarzt, wenn er sich an die von Wissenschaft und Praxis anerkannten Regeln verhält. Weicht der Tierarzt von den schulmedizinischen Regeln ab, so muss er dazu aufklären und seine Behandlungsmethode abbrechen, wenn erkennbar wird, dass die anerkannten, erprobten Verfahren erfolgversprechender und ungefährlicher sind.

Die tierärztliche Haftung bei der Kaufuntersuchung

Ein besonders konfliktträchtiger Bereich ist die tierärztliche Kaufuntersuchung. 

Hier geht es um die fachgerechte Befunderhebung und Befundbewertung. Dabei stehen nicht nur Röntgenbefunde im Fokus, oft geht es auch um Befunde der klinischen Untersuchung,  z.B. um Befunde der Augenuntersuchung, der Untersuchung des Atmungssystems oder auch der Haut (Übersehen von Narben nach Kolik-oder nach Kopper-Operationen).    

Typische Streitfragen sind hier:

1. Wurden relevante Befunde übersehen oder nicht fachgerecht bewertet?

Wurden Röntgenbilder fachgerecht angefertigt und befundet ?
Entsprachen Umfang und Durchführung der Untersuchung dem vertraglich geschuldeten Standard ?
Wurden besondere Risiken zutreffend dargestellt? Wurde eine Operationsnarbe übersehen? Wurde ein pathologisches Atemgeräusch überhört?  

2. Ist der ggf. vorliegende Fehler (z.B. das Übersehen einer Narbe) auf eine Sorgfaltswidrigkeit des Tierarztes zurückzuführen?

und 

3. ist dieser übersehene oder falsch bewertete Befund kausal für den eingetretenen Schaden, z.B. für den Kauf des mangelhaften Pferdes?

Die Funktion des Sachverständigengutachtens

Die sachverständige Bewertung tierärztlicher Maßnahmen erfordert eine strukturierte Analyse des Sachverhaltes, fokussiert auf die jeweils maßgebliche Fragestellung. 

Die Kernfragen betreffen fachübergreifend das veterinärfachliche Thema und im zweiten Teil die Frage der  Schadenshöhe, z.B.  die resultierende Wertminderung.  

Häufige Fragen (FAQ)

Wann haftet ein Tierarzt ?

Ein Tierarzt haftet, wenn er gegen den fachlichen Standard verstößt und dadurch ein Schaden entsteht. Maßgeblich ist nicht der Behandlungserfolg, sondern die fachgerechte Durchführung.

Ist jede falsche Diagnose ein Behandlungsfehler?

Nein. Entscheidend ist, ob die Diagnose auf einer ausreichenden Befunderhebung und vertretbaren fachlichen Bewertung beruht.

Wer muss den Behandlungsfehler beweisen?

Grundsätzlich der Anspruchsteller. In der Praxis ist hierfür regelmäßig ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Wann sollte ein Gutachten eingeholt werden?

Sobald der Sachverhalt medizinisch unklar ist und wirtschaftlich erhebliche Auswirkungen bestehen. 

Welche Rolle spielt die Dokumentation des Tierarztes?

Eine unzureichende Dokumentation kann zu Beweiserleichterungen führen und für sich einen haftungsrelevanten Aspekt darstellen.

Fazit

Die Beurteilung tierärztlicher Haftungsfragen beim Pferd erfordert eine differenzierte Analyse medizinischer und rechtlicher Aspekte.

Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist in vielen Fällen die zentrale Grundlage für die Klärung der entscheidenden Fragen.

Gerade bei komplexen Sachverhalten oder hohen wirtschaftlichen Risiken empfiehlt es sich, frühzeitig eine fachkundige Einschätzung einzuholen.

Tierärztliche Haftung beim Pferd – wann lohnt sich ein Sachverständigengutachten?

Kategorien: Allgemein

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner