Unfall beim Reitunterricht – was klärt ein Haftungsgutachten?

Veröffentlicht von Antje Rahn am

Haftungsgutachten

Nach einem Reitunfall ist häufig streitig, wie es zu dem Unfall gekommen ist und wer dafür einzustehen hat.
Ein Haftungsgutachten dient i.d.R. dazu, den Unfallhergang, Unfallursachen und Vermeidbarkeit mit Blick auf eine mögliche Haftung, ggf. ein Verschulden sachverständig zu beurteilen.

Was oder wer hat wodurch den Reitunfall verursacht ?

Je nach Sachverhalt und Beweisthema geht es dabei i.d.R. zunächst um die Frage der Kausalität. D.h.  wer hat wodurch den Unfall verursacht, war der Unfall vermeidbar oder nicht.

Bei einem Reitunfall können das arttypische Verhalten des Pferdes, Fehler des Reitlehrers oder des Reiters, eine fehlerhafte Anleitung oder mangelnde Beaufsichtigung, z.B. von Kindern, nicht angeleinte Hunde, etc.  eine Rolle spielen oder zusammengewirkt haben.

Der Sachverständige prüft den Sachverhalt und rekonstruiert den Unfallhergang anhand der durch das Gericht vorgegebenen Anknüpfungstatsachen und aus der Gesamtheit der vorliegenden Unterlagen.

Dazu können Zeugenaussagen, Fotos, Videoaufnahmen, ärztliche oder tierärztliche Befunddokumentationen, Informationen zum Ausbildungsstand von Pferd und Reiter etc. gehören. Erforderlichenfalls wird ein Ortstermin anberaumt.

Lag eine Sorgfaltswidrigkeit vor?

Bei der verschuldensabhängigen Haftung -also z.B. bei der der Haftung von Reitlehrern und Bereitern – geht es oft darum, ob die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde.

Nach einem Reitunfall kann sich dann beispielsweise die Frage stellen, ob der zuständige Betriebsinhaber einen hinreichend qualifizierten Reitlehrer/-in beauftragt hatte.

Es kann darum gehen, ob der Reitlehrer
– seinem Reitschüler eine dessen Ausbildungsstand entsprechende Aufgabe gestellt hatte,
– erkennbare Gefahren berücksichtigt und sachgemäß reagiert wurde,
– erforderliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen waren oder
– der Reiter ordnungsgemäß angeleitet und beaufsichtigt worden war.

Das Haftungsgutachten hat die jeweils konkret gestellten (Beweis-) Fragen sachgerecht zu beantworten.

Dabei geht es nicht nur darum festzustellen, ob eine Sorgfaltswidrigkeit vorlag, sondern ggf. auch darum, ob diese Sorgfaltswidrigkeit(en) für den eingetretenen Unfall tatsächlich ursächlich waren – um die Kausalität.

Entscheidend ist, ob der Reitunfall bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt vermeidbar war.

Soweit eine verschuldensunabhängige Haftung (private Tierhalterhaftung) in Betracht kommt, steht dagegen die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Umfang sich eine von dem Pferd ausgehende arttypische Tiergefahr verwirklicht hat.

Welche Schäden sind entstanden?

Ein Gutachten kann außerdem der Feststellung von Art und Höhe des entstandenen Schadens dienen.

Wurde bei dem Reitunfall ein Mensch verletzt, so sind die gesundheitlichen Folgen durch medizinische Sachverständige zu beurteilen.

Wurde ein Pferd verletzt kann ein Wertgutachten oder ein Wertminderungsgutachten durch hippologische Sachverständige beauftragt werden.

Dies gilt beispielsweise bei Verletzungen durch eine Kollision, durch Aufreiten oder Schlagverletzungen während des Reitens oder beim Longieren.

Dabei können tiermedizinische und hippologische Fachkenntnisse ineinandergreifen.

Zu bewerten sind dann möglicherweise die Verletzung, Notwendigkeit und Kosten tierärztlicher Behandlungsmaßnahmen, die Prognose für den weiteren Einsatz des Pferdes und ggf. eine unfallbedingte Wertminderung.

Sachverständigengutachten als Grundlage der Haftungsbeurteilung

Ein Haftungsgutachten nach Reitunfällen befasst sich also im Wesentlichen mit vier Fragen:

Wie/wodurch ist es zu dem Unfall gekommen?
War der Unfall vermeidbar?
Lag eine für den Unfall ursächliche Sorgfaltswidrigkeit vor?
Welche Schäden sind in welcher Höhe infolge des Unfalls eingetreten?
Das Sachverständigengutachten schafft damit eine fachlich nachvollziehbare Grundlage für die rechtliche Bewertung durch Gerichte, Rechtsanwälte, Privatpersonen/Parteien, Versicherungen und Behörden.

Kategorien: Allgemein

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