Wann gilt ein Pferd rechtlich als mangelhaft?
Der Begriff des Sachmangels ist ein rechtlicher Begriff.
Beim Pferdekauf ist ein Pferd dann rechtlich mangelhaft, wenn es eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft nicht aufweist oder andere gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe, auch wenn ein Problem erst später erkannt wird.
Welche Eigenschaften wurden vereinbart?
Vereinbarungen über Gesundheit, Ausbildungsstand oder besondere Eignung bestimmen, was der Käufer erwarten darf. Wird ein Pferd beispielsweise als anfängergeeignet verkauft, können erhebliche, bereits bei Übergabe vorhanden gewesene Verhaltensprobleme einen Sachmangel begründen.
Die Enttäuschung über die spätere Entwicklung, sportliche Leistung oder eine bedauernswerte Verschlechterung des Gesundheitszustandes reichen dagegen nicht aus.
Was gilt, wenn im Kaufvertrag nichts dazu steht?
Nicht jede Eigenschaft ist ausdrücklich vereinbart.
Ist nichts ausdrücklich vereinbart, so muss das Pferd grundsätzlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein und die Beschaffenheit besitzen, die bei vergleichbaren Pferden üblich ist und berechtigterweise erwartet werden darf. Das ist ein weites Feld.
Lahmheit oder Husten, auch bestimmte Hauterkrankungen können deshalb auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einen Sachmangel darstellen. Entscheidend sind die zugrunde liegende Erkrankung oder Krankheitsanlage, ihre Auswirkungen auf die Nutzbarkeit und der Nachweis ihres Vorliegens bei Übergabe. Maßgeblich ist daher im Streitfall auch die Beweislastverteilung.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten die vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nebeneinander. Beim Verkauf durch einen Unternehmer an einen Verbraucher sind Abweichungen vom gesetzlichen Standard nur wirksam, wenn der Käufer vorher eigens darüber informiert wurde und die konkrete Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde und in dieser Form wirksam vereinbart werden konnte.
Ist jeder Röntgenbefund ein Sachmangel?
Nein. Kaum ein Pferd ist ohne normabweichenden Röntgenbefund. Ein normabweichender Röntgenbefund allein macht noch keinen Mangel. Die Üblichkeit der Normabweichung, die klinische Bedeutung, die Auswirkungen auf die Nutzbarkeit und die vertraglichen Vereinbarungen müssen beurteilt und rechtlich bewertet werden.
Was klärt ein Sachverständigengutachten?
Ein Gutachten kann klären, welche gesundheitlichen, verhaltensbezogenen oder sonstigen Abweichungen bestehen, ob und inwieweit sie die Nutzung beeinflussen und ob sie bereits bei Übergabe vorlagen. Die sachverständigen Feststellungen bilden eine wesentliche Grundlage für die rechtliche Bewertung.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Tierärztin werde ich überwiegend durch Gerichte beauftragt, aber auch durch Privatpersonen bei Problemen nach dem Pferdekauf.
Mitunter gelingt es, durch fachliche Klärung den Rechtsstreit zu vermeiden.
Wenn Sie bereits in einem Rechtsstreit stecken, unterstütze ich Sie sachverständig gern auch prozessbegleitend.
Weiterführende Literatur:
Brückner, S.; A. Rahn: Pferdekauf heute, FN-Verlag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Warendorf 2010
